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Wer in
Deutschland ein Radio oder Fernseher besitzt, ist zur Zahlung von
Rundfunkgebühren verpflichtet. Grundsätzlich ist dagegen auch nichts
einzuwenden. Die Kosten, die entstehen, um ein Rundfunk-Angebot zu
schaffen, müssen gedeckt werden.
Ab Januar 2007 können die
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten aufgrund der geltenden
Gesetzgebung GEZ- Gebühren auf Computer von vielen Selbständigen,
Gewerbetreibenden und Privatpersonen kassieren. Wie dies geschehen
kann, ist auf den folgenden Seiten nachzulesen.
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